Haus mit grünen Fensterläden

Kommunalrecht.

Beratungsfelder.

  • Kommunalabgabenrecht
  • Kommunalverfassungsrecht
  • Kommunalwahlrecht
  • Kommunale Selbstverwaltung
  • kommunales Satzunsgrecht
  • Bürgerbegehren (mehr Informationen hier)
  • Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheid (mehr Informationen hier)

 

Kommunalabgabenrecht und kommunales Satzungsrecht

Gemeinden bzw. Gemeindeverbände dürfen als Ausfluss des Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 GG Kommunalabgaben in Form von Steuern, Beiträgen und Gebühren festsetzen.

Zu den Steuern zählt insbesondere die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer. Beiträge sind u.a. Erschließungsbeiträge nach dem Baurecht, der Straßenausbaubeitrag, sofern dieser weiterhin erhoben wird. Zu den Gebühren gehört z.B. die Benutzungsgebühr für kommunale Einrichtungen wie Kindertagesstätten sowie die Abfallentsorgung. Die Kommunalabgaben werden aufgrund einer Satzung erhoben.

Beratung für Privatpersonen und Unternehmen

Privatpersonen und Unternehmen berate ich insbesondere bei Fragen rund um das Kommunalabgabenrecht. Bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit der Abgaben empfiehlt sich die Überprüfung des Abgabenbescheides und ein Blick in die Satzung. Es kommt immer wieder vor, dass eine Satzung nicht ordentlich bekannt gemacht wurde oder aber ein Verstoß gegen die Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung vorliegt.

Beratung für Kommunen

Kommunen berate ich bei der Gestaltung von neuen oder Überarbeitung bereits bestehender Satzungen. Ich berate Sie zudem bei der Erstellung von Vorlagen zur Einbringung der Satzung in den Gemeinderat und begleite Sie bei Ausschusssitzungen.

 

Kommunalverfassungsrecht und Kommunalwahlrecht

Beratung für Kommunen und Kommunalpolitiker

Kommunale Organe wie Gemeinderäte oder Gemeindevorstände berate ich bei Fragen zu deren Aufgaben sowie der Struktur und Organisation der Verwaltung, schließlich kommt es immer einmal vor, dass es knirscht und Uneinigkeiten über Zuständigkeiten bestehen. Auch bei Streitigkeiten rund um die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 GG biete ich meine Unterstützung an.

Gemeindevertreter und Fraktionen berate ich sehr gerne, wenn es z.B. um die Verletzung von dem Recht auf effektive Mandatsausübung geht, das freie Mandat an sich gefährdet ist oder Statusrechte verletzt sind.

Beratung für Bürgerinitiativen

Sie sind eine Bürgerinitiative und streben einen Bürgerentscheid oder Volksentscheid an? Dabei begleite ich Sie gerne – angefangen von Radentscheiden über Klimaentscheide bis hin zu Neugestaltung kommunaler Flächen. Der Erfolg eines Bürgerbegehrens und Volksbegehrens steht und fällt mit der Mobilisierung von Ehrenamtlichen und einer guten Kampagne. Ich habe bereits zahlreiche Bürgerinitiativen erfolgreich begleitet. Auf diesen Erfahrungsschatz greife ich gerne zurück, um Sie als Bürgerinitiative beim Erreichen Ihres Zieles zu begleiten. Gerne vermittele ich zudem Kontakte zu bisherigen Initiativen, um Ihnen einen Austausch zu ermöglichen.