Umweltrecht.
Beratungsfelder.
- Abfallrecht
- Immissionsschutzrecht
- Luftreinhalteplanung (Luftqualitätsplanung)
- Naturschutzrecht
- Umweltinformationsrecht
- Wasserrecht
Umweltrecht – Von Abfallrecht über Immissionsschutzrecht bis hin zum Wasserrecht
Das Umweltrecht ist ein weites Feld. So berate ich im Abfallrecht, zu Fragen rund um Altlasten und Bodenschutz, im Immissionsschutzrecht, zur Durchsetzung von Luftreinhalteplänen, im Naturschutzrecht sowie im Wasserrecht. Zu alledem gehört regelmäßig die Begleitung bei Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren sowie umweltstrafrechtlichen Verfahren.
Beratung für Unternehmen
Im Abfallrecht berate ich Beförderer, Entsorger, gewerbliche und gemeinnützige Sammler. Dies beginnt bei grundsätzlichen Fragen rund um das Kreislaufwirtschaftsgesetz über Problemstellungen im Rahmen der Anwendung der Abfall- und Erlaubnisverordnung sowie der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bis hin zu Fragen der elektronischen Nachweisführung, Abfallbehandlung und Abfallverbringung. Unternehmen unterstütze ich zudem bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG und zu Fragen des anlagebezogenen Gewässerschutzes. Wurde ein Grundstück erworben, stellen sich häufig Fragen rund um Altlasten und Bodenschutz. Hier stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.
Beratung für Privatpersonen, Umweltverbände und Initiativen
Privatpersonen unterstütze ich bei Fragestellungen rund um das Immissionsschutzrecht, z.B. beim Lärmschutz und Belästigungen ausgehend von benachbarten Industrieanlagen. Als Grundstückseigentümer helfe ich Ihnen bei Fragen rund um Altlasten und Bodenschutz weiter. Ich berate Sie zudem gerne zu Fragen rund um Hochwasserschutz und die Gewässerunterhaltungspflicht von Kommunen. Umweltverbände berate ich z.B. zur Durchsetzung von Luftreinhalteplänen.
Beratung für Kommunen und kommunale Unternehmen
Kommunen und kommunale Unternehmen unterstütze ich gerne in umweltrechtlichen Belangen. Dazu gehören Fragen des Naturschutzes wie die Ausweisung und Erhaltung von Schutzgebieten, Eingriffs- und Ausgleichsregelung nach Naturschutzrecht und das Artenschutzrecht. Ich vertrete Sie zudem gerne in Verfahren zur Genehmigung von Verkehrsprojekten, Gewerbebetrieben, Freizeit- und Sportanlagen und öffentlichen Einrichtungen. Zudem unterstütze ich Sie bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen. Bei Fragen zur Genehmigung von Gewässernutzungen wie Grundwasserentnahme, gewerbliche Brauchwassernutzung, Bauvorhaben an und in Gewässern und dem Abwasserrecht bin ich ebenso für Sie da. Gleiches gilt bei Fragen zu der Genehmigung und dem Betrieb von Deponien und Abfallbehandlungsanlagen – auch dann können Sie sich an mich wenden.