Denkmalschutzrecht. Öffentliches Baurecht. Planfeststellungsrecht.
Beratungsfelder.
- Baugenehmigung (Bebaubarkeit von Grundstücken im Innen- und Außenbereich)
- Bauleitplanung
- Bauordnungsrecht
- Baurechtlicher Nachbarschutz
- Denkmalschutzrecht
- Immobilienentwicklung
- Normenkontrollverfahren
- Planfeststellungsrecht
- Städtebauliche Verträge + Entwicklung vorhabenbezogener Bebauungspläne
Öffentliches Baurecht und Denkmalschutzrecht – Umfassende Begleitung von Bauvorhaben
Beratung für Privatpersonen und Unternehmen
Egal, ob Sie als Privatperson oder aber Unternehmen Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhaben und Vereinbarkeit mit dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht haben – ich unterstütze Sie in allen rechtlichen Belangen rund um das Baugenehmigungsverfahren sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – angefangen bei Bauvoranfragen bis hin zu der Überprüfung von Bebauungsplänen im Rahmen von Normenkontrollverfahren.
Unternehmen begleite ich darüber hinaus gerne bei der Immobilienentwicklung. Gerade, wenn ein Grundstück erworben wurde, stellt sich die Frage, wie und was überhaupt gebaut werden darf. Gibt es bereits einen Bebauungsplan, so entwickle ich gerne mit Ihnen verschiedene Szenarien der Bebaubarkeit. Soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan beschlossen werden, begleite ich Sie dabei und unterstütze bei dem Abschluss des erforderlichen städtebaulichen Vertrags. Stehen auf Ihrem Grundstück bereits Immobilien und Sie streben bauliche Änderungen an, prüfe ich unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen, was sich umsetzen lässt. Gleiches gilt, sofern Sie ein Grundstück erworben haben, welches unter eine Erhaltungssatzung fällt.
Ihre Immobilie steht unter Denkmalschutz? Oftmals lassen sich denkmalschutzrechtliche Fragestellungen im Dialog mit der zuständigen Behörde klären. Hierbei unterstütze ich Sie gerne.
Beratung für Kommunen
Kommunen unterstütze ich gerne bei der Realisierung städtebaulicher Vorhaben – angefangen bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen über Fragen der Raumordnung bis hin zu der Erstellung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen zur Realisierung der gewünschten Vorhaben.
Planfeststellungsverfahren – Begleitung bei Einwendungen im Rahmen der Planfeststellung sowie bei gerichtlicher Überprüfung
Das Planfeststellungsrecht spielt regelmäßig dann eine Rolle, wenn es sich um raumbedeutsame Vorhaben oder Infrastrukturmaßnahmen handelt wie z.B. Eisenbahntrassen, Flughäfen oder aber ein Ausbau des ÖPNV durch Verlängerung einer U-Bahn-Anbindung oder der Ausbau eines Straßenbahnnetzes. Bei größeren Vorhaben sind zumeist eine Vielzahl öffentlicher und privater Belange – beispielhaft Lärm, Belange der Umwelt – betroffen, die es gilt, in Einklang zu bringen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben Betroffene die Möglichkeit, ihre Einwendungen vorzubringen. Um gezielt Einwendungen, sowohl als Privatperson und Unternehmen sowie als Umweltverband vorzubringen, bedarf es einer sorgfältigen Prüfung. Hierbei unterstütze ich Sie gerne im Vorfeld und auch später im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung.