Datenschutzrecht.
Beratungsfelder.
- Auftragsverarbeitung
- Datenschutzaudits
- Datenschutzinformationen
- Datenschutz bei Marketing
- externe Datenschutzbeauftragte
- Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Verarbeitungsverzeichnis
Datenschutzrecht – Begleitung, Beratung, Bestandsaufnahme.
Beratung für Unternehmen
Ich berate Sie rund um alle datenschutzrechtlich relevanten Fragestellungen in Ihrem Unternehmen, gerne in der Funktion als externe Datenschutzbeauftragte. Dazu gehört das gesamte Spektrum: Angefangen bei Verträgen zur Auftragsverarbeitung über Datenschutzaudits bis hin zur Prüfung Ihrer Verarbeitungsverzeichnisse. Ich unterstütze Sie darüber hinaus bei Ihren Marketingmaßnahmen, bringe Ihre Datenschutzinformationen auf den aktuellen Stand und berate Sie zu technisch-organisatorischen Maßnahmen. Dazu verschaffe ich mir gerne vor Ort ein Bild und berate Sie umfassend, damit Sie datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite sind. Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Rechtsanwältin können Sie sicher sein, von mir eine individuelle Beratung zu erhalten – maßgeschneidert auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse.
Beratung für Kommunen und sonstige öffentliche Stellen
Öffentliche Stellen wie Behörden und Notare benötigen gemäß Artikel 37 Absatz 1 lit. a) DS-GVO unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten. Gerne bin ich für Sie als externe Datenschutzbeauftragte tätig. Das bietet sich vor allem bei kleineren Kommunen an, welche aufgrund knapper personeller Ressourcen einen externen Datenschutzbeauftragten bevorzugen. Sofern Sie bereits einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben und lediglich eine Beratung rund um den Datenschutz wünschen, bin ich ebenso gerne für Sie da.