Old court house

 

Verwaltungsrecht. 

Beratungsfelder.

 

  • Berufungs- und Revisionsverfahren
  • Normenkontrollverfahren
  • öffentlich-rechtliche Verträge
  • Recht der öffentlichen Ersatzleistungen
  • Verwaltungsstreitigkeiten
  • Verwaltungsverfahren
  • Widerspruchsverfahren

Beratung von Privatpersonen und Unternehmen.

Ich begleite Sie im Verwaltungsverfahren und unterstütze Sie, wenn Sie mit der Entscheidung einer Behörde nicht einverstanden sind und hiergegen Widerspruch einlegen wollen.

Wenn Sie gegen eine behördliche Entscheidung im Klagewege vorgehen wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite und vertrete Ihre Interessen vor Gericht – auch im Eilverfahren.

Sind Sie bereits in der ersten Instanz (Verwaltungsgericht) unterlegen und überlegen, ob es sich lohnt, hiergegen vorzugehen, prüfe ich gerne die Erfolgsaussichten einer Berufung. Komme ich zu dem Ergebniss, dass eine Berufung Aussicht auf Erfolg hat,  begleite ich Sie im Berufungsverfahren. Wenn die Berufung nicht zugelassen wurde, prüfe ich für Sie, ob ein Antrag auf Zulassung der Berufung sinnvoll ist.

Wollen Sie gegen die Entscheidung in der zweiten Instanz (Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof) vorgehen, begleite ich Sie gerne bei einem Antrag auf Zulassung der Revision oder aber – sofern die Revision zugelassen wurde – bei dem Revisionsverfahren.