
Berater. Individuell und verbindlich.
Wer?
Angela Carstensen, Rechtsanwältin seit 2015, Frankfurt/M. Mehr Informationen zu meiner Person finden Sie hier.
Wie Sie zu mir finden können, erfahren Sie hier.
Was?
Ich berate im Medien- und Urheberrecht sowie in ausgewählten Bereichen des Verwaltungsrechts.
Im Medien- und Urheberrecht berate ich insbesondere zu allen Fragen rund um das Presse- und Äußerungsrecht, das Recht am eigenen Bild, Foto- und Bildrechte, im Verlagsrecht und zum Recht der Social Media. Ich berate sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich (u.a. Entwurf von Lizenzverträgen).
Im Verwaltungsrecht berate ich zu Fragestellungen des Denkmalschutzrechts, Informationsfreiheitsrechts (sowohl Landes- als auch Bundesrecht, Umweltinformationsrecht, Verbraucherinformationsrecht), des Kommunalrechts (kommunales Wahlrecht, Kommunalverfassungsrecht, kommunale Satzungen, Kommunalabgaben), des Öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Nachbarschutz, Erschließung, Straßenausbaubeiträge), des Umweltrechts (Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, UIG, Wasserrecht) sowie des allgemeinen Verwaltungsrechts.
Die Beratung umfasst sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Vertretung. Neben gutachterlichen Stellungnahmen zu u.a. Gesetzen und Satzungen, Prüfung von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden entwerfe ich öffentlich-rechtliche Verträge.
Netzwerk.
Wenn es Ihre Bedürfnisse und der Umfang der Beratung erforderlich machen, greife ich gerne auf ein Netzwerk engagierter Kollegen und Kolleginnen zurück.
Insbesondere bei Fragestellungen, die aufgrund ihrer Komplexität einer größeren Beratungsintensität bedürfen, mache ich von meinem Netzwerk Gebrauch.
So erhalten Sie jederzeit die individuelle und verbindliche Beratung, die Ihr Vorhaben erfordert.
Nichts für Sie dabei? Empfehlung.
Ich berate umfassend. Eine umfassende Beratung heißt für mich jedoch nicht, Ihnen zu allen rechtlichen Fragestellungen eine Antwort geben zu können. Das kann ich nur in den Bereichen, auf die ich mich spezialisiert habe.
Wünschen Sie eine Beratung außerhalb des Medien- und Urheberrechts, Verfassungs- und Verwaltungsrecht oder Wettbewerbsrecht, empfehle ich Ihnen gerne einen kompetenten Kollegen oder eine kompetente Kollegin.
So ist jederzeit gewährleistet, dass Sie die bestmögliche Beratung erhalten. Individuell und verbindlich.